Eine Auskunftssperre kann für Ihre Person gespeichert werden, wenn eine Übermittlung Ihrer Daten an eine andere Stelle für Sie eine Gefahr für Leib und Leben oder andere schutzwürdige Belange darstellen würde. Dieser Antrag muss begründet werden. Auf Grund der evtl. Eilbedürftigkeit des Antrags ist eine Beantragung online möglich. Zu Ihrem Antrag ist eine Vorsprache im Einwohnermeldeamt der Gemeinde Lützelbach aber trotzdem erforderlich.
In den Antrag können Sie Ihre leiblichen minderjährigen Kinder einbeziehen.