Sie können hier online eine Nebenwohnung in der Gemeinde voranmelden. Möglich ist das nur, wenn Sie bereits eine Wohnung in der Gemeinde haben und diese nicht aufgeben. Haben Sie noch keine Wohnung, so ist ein Zuzug anzumelden. Wird die bestehende Nebenwohnung in der Gemeinde aufgegeben, ist ein Umzug zu erfassen.
Die Anmeldung einer Nebenwohnung kann für eine ganze Familie gleichzeitig durchgeführt werden. Das betrifft also auch einen Ehepartner / eine Ehepartnerin, einen eingetragenen gleichgeschlechtlichen Lebenspartner oder eine Lebenspartnerin sowie Ihre minderjährigen Kinder bzw. die Kinder Ihres mitziehenden Partners. Voraussetzung ist, dass alle beteiligten Personen aus der gleichen Hauptwohnung zuziehen und in die gleiche Wohnung einziehen.
Bitte beachten Sie, dass die Eingaben über das Internet die Bearbeitung der Anmeldung einer Nebenwohnung im Einwohnermeldeamt / im Bürgerbüro erleichtern und es damit auch für Sie zu einer Einsparung an Wartezeit kommt. Nach der gegenwärtigen Rechtslage müssen Sie aber die eingegebenen Daten mit Ihrer Unterschrift bestätigen und deshalb noch einmal die Meldebehörde aufsuchen.
Für Ihre Anmeldung benötigen Sie folgende Unterlagen im Original:
- Ausweisdokumente aller Personen (bei Kindern mit deutscher Staatsangehörigkeit nur sofern vorhanden, ansonsten eine Geburtsurkunde)
Reisepass (falls vorhanden, hier wird der neue Wohnort eingetragen)
- Wohnungsgeberbestätigung über den Einzug (ein Mietvertrag ist nicht ausreichend)
- Ehe- bzw. Lebenspartnerschaftsurkunde
- Geburtsurkunde
- Scheidungs- bzw. Aufhebungsurteil
- Sterbeurkunde des früheren Ehegatten oder Lebenspartners
- Bei Kinder: Sorgerechtsnachweise
- Zusätzlich bei ausländischen Urkunden: Eine beglaubigte oder von einem beeidigten Dolmetscher oder Übersetzer angefertigte Übersetzung
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