Auskunftssperre beantragen
Allgemeine Hinweise |
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Liegen Tatsachen vor, die die Annahme rechtfertigen, dass Ihnen durch eine Übermittlung Ihrer Daten an eine andere Stelle eine Gefahr für Leib und Leben oder andere schutzwürdige Belange entstehen, so können Sie eine Auskuftssperre beantragen. In den Antrag können Sie Ihre leiblichen minderjährigen Kinder einbeziehen.
Dieser Antrag muss gegenüber dem Einwohnermeldeamt begründet werden. Auf Grund der evtl. Eilbedürftigkeit des Antrags ist eine online Beantragung möglich. Eine Vorsprache im Einwohnermeldeamt zu Ihrem Antrag ist jedoch trotzdem erforderlich.
Vereinbaren Sie hierzu bitte umgehend telefonisch einen Termin unter 05624/999711 oder schicken Sie eine Email an gemeinde@bad-emstal.de |
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Um eine missbräuchliche Nutzung der Online-Beantragung von Dokumenten oder Bescheinigungen zu verhindern, erfolgt der Versand immer nur an die im Melderegister gespeicherte Anschrift Ihrer Haupt- oder alleinigen Wohnung. Für viele Anträge ist eine persönliche Vorsprache im Einwohnermeldeamt nicht mehr notwendig. Sollte dies im Einzelfall notwendig sein, erhalten Sie einen entsprechenden Hinweis. Manche Leistungen des Einwohnermeldeamtes sind kostenlos, wie zum Beispiel die Beantragung von Übermittlungssperren. Für andere Leistungen müssen Gebühren entrichtet werden, wie zum Beispiel für die Ausstellung einer Meldebescheinigung. Sie werden bei der Beantragung noch einmal darauf hingewiesen. Die Entrichtung dieser Gebühr erfolgt ebenfalls online, halten Sie deshalb bitte Ihre Kontodaten bereit. |
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Bitte achten Sie auf die Korrektheit und Vollständigkeit Ihrer Angaben, damit der Antrag schnellstmöglich bearbeitet werden kann. |